Thomas Teske
UNABHÄNGIG - INTERDISZIPLINÄR - VERBUNDEN
 



Nützliche Services für Sie



Ausgehend vom Quick-Check, werden weitere Leistungen angeboten:






           

  Existenzerweiterung 

    Planrechnungen

      - Soll-Ist-Vergleich

      - Finanzstatus/Finanzplanung


Vermeiden Sie die Liquiditätsfalle.

      


 


Existenzerweiterung; die besondere Herausforderung


Einen Businessplan über einen Steuerater aufbauen zu lassen läßt sofort die Frage aufkommen, ob diese Dienstleistung dem eigentlichen Berufsbild des Steuerberaters entspricht. Bedenken Sie: auch er will bezahlt werden. Seine Tätigkeit wird nicht bezuschusst!!!


Ein umfänglicher Aufbau eines Businessplans bedeutet u. a. folgende Positionen logisch, nachvollziehbar und lebensnah aufzubauen, auf Monat - und Jahresbasis! 


  •  Umsatz- und Betriebskostenplanung, 
  • Rohertragsberechnung, Zins- und Tilgungsplan.
  •  Investitionsplan/Kapitalbedarfsplan.
  • Liquiditätsplanung, Rohertragsberech-nung-
  • Mindestumsatzberechnung, Rentabilitätsplan. 
  • Finanzierungsmodelle (Verschiedene Szenarien werden dargestellt).

Zu diesem oben erwähnten Teilauszug der notwendigen Tätigkeiten wird das erarbeitete Ergebnis durch umfangreiche Darstellung der Szenarien unterstützt!


Hierbei reden wir erst einmal über den technischen Teil, der Schriftsatz mit dem Themenbeispielen wie;


1. Executive Summary (Zusammenfassung)
1.1. Geplantes Vorhaben
1.2. Geschäftsidee
1.2.1. Ausgangssituation
1.2.2. zu den Personen Ihre Vorstellung nebst Qualifikationen 
1.3. Gründungsvorhaben

1.4. Leistungsprofil der geplanten    

       Unternehmung  

1.5. Ziele, Mission, Vision
1.6. Alleinstellungsmerkmale
usw.

 

Unterschätzen Sie diese aufwendigen Plan-Arbeiten nicht; spätestens die Bürgschaftsbank prüft Ihr Projekt auf Herz und Nieren. Darauf sollte man vorbereitet sein, um die Daten, Fakten und Zahlen auch kommunizieren zu können! 


Unsere Charts können interaktiv gesteuert werden. Gerade bei der Erläuterung der Bilanzstruktur, Kostenstruktur und Break-even-Analyse innovativ und anschaulich.

Unsere Unternehmung unterstützt Sie bei der Suche nach einem möglichen Finanzierungspartner für Ihr Unternehmen und begleitet Sie bei Bankgesprächen. Dabei nutzen wir alle sinnvollen Programme zur Förderung der Selbstständigkeit.

 


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Financial-Planing für dem Mittelstand?


Planrechnungen, der Soll-Ist-Vergleich, der Finanzstatus, die Finanzplanung.

 

BWL-Analysen sind nur so gut wie das Fundament! Es ist BWL-Basiswissen, dass Buchhaltungs-daten häufig  betriebs-wirtschaftlich aufbereitet werden müssen.

Stichwörter hierzu sind:

Stille Reserven/Lasten, nicht betriebsnot-wendige Bilanz- und G&V Positionen, kalkulatorische Kosten.

Unsere Unternehmung kann diese notwendigen Positionen bereinigen und dies mit Unterstützung intelligenten Software abbilden.

Für Beratungsanlässe wie z. B. Darstellung der kurz- mittel- und langfristigen  Finanz-planung bzw. der Liquiditätsplanung, um rechtzeitig Risiken zu erkennen; auch für Bewertung und Sanierung unverzichtbar!

Nun können Sie auch hier argumentieren, die oben erwähnten Aufgaben erstellt der Steuerberater für mich bzw. für die betroffene Unternehmung! Warum also Aufgaben extern vergeben?

Auch hier ist die Frage zu stellen, ist es die  Aufgabe Ihres Steuerberaters, die mögliche notwendige Unternehmensberatung umzusetzen? Dies mit allen Folgen versehen wie als u.a. Auszug, angedeutet?

Neu: Haftung und Hinweispflicht/ Steuerberater

Der BGH führt aus, dass auch der „Haus- und Hof- Steuerberater“ in der allgemeinen Beratung haftet, wenn er bei der Erstellung des Jahresabschlusses oder in der laufenden Beratung bemerkt, dass ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Absatz 3 HGB) entstanden ist und er den Mandanten nicht nachweisbar warnt, dass dies auf einen Insolvenzgrund hindeutet.

Jahresabschlusserstellung in der Krise, Änderung der Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 26.01.2017)  (IX ZR 285/14)

Ist der Ansatz von Going-Concern-Werten noch gerechtfertigt? (§ 252 Absatz 1 Nummer 2 HGB)

… Vermutung, bis Umstände sichtbar werden, die eine Unternehmensfortführung für das laufende und das kommende Geschäftsjahr unwahrscheinlich erscheinen lassen.

Der Steuerberater muss jetzt auch im Dauermandat bei Vorliegen einer Unterbilanz auf die insolvenzrechtliche Prüfpflicht der Geschäftsführung hinweisen.

Der Geschäftsführer muss  die Bedenken durch stichhaltige, auf Substanz fußende Erklärung ausräumen.

Der Steuerberater muss auf die insolvenzrechtliche Prüfpflicht der Geschäftsführung (also Sie) hinweisen.

Früher galt: ´Wer schweigt, macht nichts falsch´. Das bedeutet nun Haftungsfalle für Altfälle gegenüber den Mandanten des Steuerberaters.




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Vermeiden Sie die Liquiditätsfalle.


Ausreichende Liquidität ist in Unternehmen erfolgsentscheidend und Grundlage für anstehende Investitionen. Ändern sich Rahmenbedingungen durch Konjunktur-einbruch, Krieg oder andere Krisen, geraten selbst stabilere Unternehmen ins Wanken. 


Wirtschaftlich instabile Zeiten bewirken bei Unternehmen eine gehemmte Investitions-bereitschaft. Entweder werden die Investitionsentscheidungen aufgeschoben, oder man verzichtet ganz darauf. Bedingt durch Lieferkettenunterbrechungen, tendieren die Unternehmen dazu, ihre Lager beizeiten gut zu füllen, um Aufträge weiterhin erfüllen zu können. Die erhöhte Lagerhaltung allerdings ist kostenintensiv und bindet Liquidität. Zusätzlich bremst eine hohe Inflation die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Manche Branchen stehen vor sinkender Nachfrage und stärkerem Wettbewerb. Trotz Inflation bleiben dort die Preise gleich oder sinken. An notwendige Preiserhöhungen ist kaum zu denken.

 


Mit unserer Dienstleistung unterstützen wir Sie in der Schaffung von Liquidität und finanziellen Freiräumen für Ihre Kunden, um Projekte vorzufinanzieren und in die Zukunft zu investieren.

 


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