Sanierungsberatung, Krisenfrüherkennung, Moderation
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Handwerk, Dienstleistung und ähnliche fleißige Mittelständler erkennen über die Hinweise aus den Fachmedien immer wieder das Thema Pflicht zur Krisenfrüherkennung.
Wie geht man aktuell mit dem Thema Krisenfrüherkennung um? Was ist StaRUG? An was macht man eine Bestandsgefährdung oder eine Krise fest? Was sind die gesetzlichen Spielregelungen...; wie sieht die Rechtsprechung das Thema...; wieso überhaupt Frühwarnsystem ? Was ist eine Sanierungsmoderation?
Zunächst sollte der folgende Hinweis etwas Licht in´s Dunkle bringen...:
Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Krisenfrüherkennungssysteme zu implementieren. Diese Verpflichtung gilt seit dem 01.01.21 unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens und auch unabhängig davon, ob eine Krisensituation eventuell schon besteht, s. StaRUG § 1 .
Zentrale Aufgabe eines Krisenfrüherkennungssystems (Risikomanagement) ist es, interne und externe Gefährdungspotenziale frühzeitig erkennbar zu machen, so dass die Geschäftsleitung rechtzeitig reagieren kann. Krisenfrüherkennungssysteme tragen somit dazu bei, bestandsgefährdende Situationen frühzeitig zu erkennen und abzuwenden, den Unternehmenserfolg zu verbessern, die Kapitalkosten zu reduzieren und Haftungsrisiken für die Organe zu vermeiden.
das Leistungsangebot
01_____ der Quick-Check
Die Finanzen im Blick zu behalten und das Geschäftsmodell zielgerichtet anzupassen gehört zu den Grundlagen eines jeden Unternehmens.
Zweck des Quick-Checks ist es, die grund-sätzliche Lage der Unternehmung zu beurteilen.
Die wesentlichen Inhalte wären u.a. die
Darstellung und Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage.
Als Grundlage zur Erstellung des Quick-Checks dienten im Besonderen die zur Verfügung gestellten Jahresabschlüsse sowie die Daten der laufenden Buchhaltung. Weitere benötigte Auskünfte wurden durch den Auftraggeber und/oder durch von ihm benannten Bevollmächtigte erteilt.
Das Ergebnis wird in der Lagebeurteilung zusammengefasst. Aus der Lagebeurteilung werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Im Zuge der Untersuchung gehen wir davon aus, dass die veröffentlichten
Jahresabschlüsse nicht zwingend von vorn-herein den betriebswirtschaftlichen
Erfordernissen entsprechen. Daher werden die Daten im Bedarfsfall vor der eigentlichen Kennzahlenbildung in einer sogenannten Strukturbilanz und Struktur G+V aufbereitet, um eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Ver-wendung der Werte in der eigentlichen Kennzahlenrechnung zu gewährleisten.
Typische Bereinigungsgrößen können z.B. stille Reserven/Lasten, nicht betriebs-notwendige Vermögens-, Schulden-,Ertrags- und Aufwandspositionen sein.
Wir weisen darauf hin, dass es für die Erstellung einer Strukturbilanz und Struktur
G+V weder gesetzliche Vorschriften noch allgemein anerkannte Aufbereitungsregeln
gibt. Insofern kann die hier hergeleitete Strukturbilanz und Struktur G+V nur als
Vorschlag betrachtet werden, bei deren Ermittlung insbesondere betriebs-wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt wurden und nicht handels- und steuerrechtliche Vorschriften zur Bilanzerstellung.
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02 _____ die Risikofrüherkennung
Ich berate auf Basis von belastbaren Daten.
Die quantitativen Informationen bilden Kennzahlen ab. Diese wären z. B. die Rentabilität, der Cashflow, die Liquidität oder Marketingkennzahlen. Diese, beispielhaft genannten Kennzahlen, beinhaltet u. a. die wesentliche Grundlage für eine interne Unternehmens- und Bilanzanalyse.
Vor diesem Hintergrund kann eine professionelle Kennzahlenanalyse die Entwicklung Ihres Unternehmens im Wettbewerb wirkungsvoll positiv beeinflussen.
Die Kennzahlenanalyse stellt Instrumente zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betroffenen Unternehmens zur Verfügung und vergleicht die Ergebnisse der Unternehmensbereiche mit den Soll-, Plan- und Vorjahreswerten.
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03 _____ die Finanzplanung
die Finanzplanung
Gemeinsam mit Ihnen ist die integrierte Finanzplanung in der Lage, die Zukunft Ihres Unternehmens zu beschreiben.
Ziel der integrierten Finanzplanung ist es, zeitnah Transparenz zu gewinnen.
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04 _____ die Sanierungsmoderation
Was ist eingentlich eine Sanierungsmoderation nach StaRUG? Was beinhaltet diese?
Der Sanierungsmoderator vermittelt zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern bei der Herbeiführung einer Lösung zur Überwindung der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten.
Der Schuldner gewährt dem Moderator Einblick in seine Bücher und Geschäftsunterlagen und erteilt ihm die angeforderten zweckmäßigen Auskünfte.
Der Sanierungsmoderator erstattet dem Gericht über den Fortgang der Sanierungsmoderation monatlich schriftlich Bericht. Der Bericht enthält mindestens Angaben über
1.
die Art und Ursachen der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten;
2.
den Kreis der in die Verhandlungen einbezogenen Gläubiger und sonstigen Beteiligten;
3.
den Gegenstand der Verhandlungen und
4.
das Ziel und den voraussichtlichen Fortgang der Verhandlungen.
Der Sanierungsmoderator zeigt dem Gericht eine ihm bekannt gewordene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners an. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine juristische Person oder um eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, gilt dies auch für die Überschuldung des Schuldners.
(5) Der Sanierungsmoderator steht unter der Aufsicht des Restrukturierungsgerichts. Das Restrukturierungsgericht kann den Sanierungsmoderator aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen. Vor der Entscheidung ist der Sanierungsmoderator zu hören.
Ich greife auf eine umfangreiche Erfahrung im Bereich der Beratung, Krisenfrüherkennung und /oder die Sanierungsmoderation zurück.
Ich freue mich darauf, für Sie tätig zu werden!