Viele Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Handwerk, Dienstleistung und ähnliche fleißige Mittelständler erkennen über die Hinweise aus den Fachmedien immer wieder das Thema Pflicht zur Krisenfrüherkennung.
Meine Expertise für den kleineren Mittelstand (max. 20 Mitarbeiter) liegt in der ganzheitlichen Sanierungsberatung, Krisenfrüherkennung und professionellen Moderation von Unternehmensprozessen. Mit fokussierter Beratung unterstütze ich Sie bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, um Ihre wirtschaftliche Stabilität zu unterstützen. Ich bin trainiert auf die Analyse und mögliche Sicherung Ihrer Liquidität, um Ihnen fundierte Empfehlungen für nachhaltige finanzielle Gesundheit zu bieten.
Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Krisenfrüherkennungssysteme zu implementieren. Diese Verpflichtung gilt seit dem 01.01.21 unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens und auch unabhängig davon, ob eine Krisensituation eventuell schon besteht, s. StaRUG § 1 .
01_____ der Quick-Check
Die kontinuierliche Überwachung der Finanzen und die zielgerichtete Anpassung des Geschäftsmodells sind essenzielle Grundpfeiler jedes erfolgreichen Unternehmens. Ich unterstützen Sie dabei, einen klaren Blick auf Ihre Finanzsituation zu behalten und Ihr Geschäftsmodell gezielt an die sich verändernden Marktbedingungen anzupassen. Hierbei hilft uns anfänglich der Quick-Check!
Zweck des Quick-Checks ist es, die grundsätzliche Lage der Unternehmung zu beurteilen.
Das Ergebnis wird in der Lagebeurteilung zusammengefasst. Aus der Lagebeurteilung werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.
03 _____ die Finanzplanung
04 _____ die Sanierungsmoderation
Was ist eingentlich eine Sanierungsmoderation nach StaRUG? Was beinhaltet diese?
Was verbirgt sich eigentlich hinter einer Sanierungsmoderation gemäß StaRUG? Welche Aspekte umfasst sie? Wir bieten Ihnen eine umfassende Erläuterung und klären Sie über die Inhalte dieser Sanierungsmoderation nach dem StaRUG auf