Thomas Teske I Finplan-Beratung
UNABHÄNGIG - INTERDISZIPLINÄR - VERBUNDEN
 

Warum ist der Quick-Check für Ihre Unternehmung sinnvoll? 

Diese ermittelten Ergebnisse helfen bei der Begleitung und Aktivierung einzelner Dienstleistungseinheiten in Ihrer Unternehmung!

 

Sie verlassen sich auf Ihren Steuerberater. Sie erhalten zu jeder Abrechnungsperiode die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und die Summen und Saldenliste (SUSA) erstellt!


Wie aussagefähig ist auf den ersten, meistens schnellen, Blick diese BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung)  für Ihre Unternehmung und für Sie?


Hier mag diese BWA ja noch den schnellen Blick insoweit befriedigen, dass Sie das vorläufige Ergebnis der betroffenen Abrechnungsperiode erkennen können? Aber sagt diese denn alles aus? Berücksichtigt die BWA die möglichen Tilgungsanteile (s. SuSa) oder gar die Umsatzsteuerlasten(s. SuSa) in Zeit und Höhe? Beachten Sie, wir reden hier von der vergangenen Abrechnungsperiode! Eine Fehlinterpretation kann hier schon recht schnell zu einer Liquiditätsfalle führen. Zumal, wenn es um die Ableitung der Planung um die Zukunft geht. Ich erinnere hier nochmals an den § 1 StaRUG!

 

Die SUSA (=Summen & Saldenliste) ist recht komplex und berücksichtigt enorm viele Positionen, mit denen man erst einmal zurechtkommen muss. Diese berücksichtigt neben den Aktiva und Passiva einer Bilanz nicht die einzelnen Liquiditätsströme, sondern die Salden. Wir reden hier von einem Schlussbilanzkonto (SBK).


Ein kleiner Auszug aus den möglichen Fragen, die über diese Unterlagen der BWA/SUSA nicht unbedingt beantwortet werden,


  • Stimmen die Salden der OP-Liste, wenn die Debitoren Skonto ausnutzen?
  • Welche Auswirkung hat der mögliche spätere Zahlungseingang auf die Liquidität, wenn die Debitoren kein Skonto nutzen?
  • Welchen Einfluss auf die Liquidität hat es, wenn die Debitoren Skonto nutzen?
  • Sie haben vergessen, in Ihrer Rechnung an die Debitoren ein Zahlungsdatum zu erwähnen...?! (Der Debitor kommt erst nach 30 Tagen in Verzug)
  • Stimmen die Anfangsbestände des Vorjahres? Sind alle Anfangsbestände erfasst? (Meistens werden diese von Ihrem Steuerberater zu einem gegebenen Zeitpunkt nachgearbeitet/erfasst. Das hat enormen Einfluss auf den korrekten Saldenausweis und Ihre Planung!)
  • Ist bereits die gegenwärtige/zukünftige Höhe der Umsatzsteuerzahllast abzuschätzen?
  • Wann wird welcher Kapitaldienst in Zeit und Höhe fällig? Ist die Liquidität vorliegend?
  • Welche Auswirkungen haben die möglichen Steuervorauszahlungen in Zeit und Höhe in der nahen Gegenwart/Zukunft? Es ist für jede Unternehmung eine Herausforderung, die Gewerbesteuer zum Monat Februar/Mai/Juli/November auszugleichen. Einen Monat später; jeweils zum Monat März/Juni/September/Dezember sind die Steuervorauszahlungen zu leisten.
  • Eine weitere Belastung des betroffenen Kontos ist die mögliche Nachzahlung der Steuerarten, dicht gefolgt von der gesetzlichen Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter.
  • Wie ist daraus die kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanung abzuschätzen?
  • Wie entwickelt sich das Eigenkapital ?
  • Welcher Kunde/welche Produkte sind eigentlich profitabel?
  • Befinden sich die Kosten der Produktion und Kostenstruktur in den einzelnen Kostenstellen im Unternehmen im vernünftigen Rahmen?


Fazit

Die erste Aufgabe unseres Hauses ist es nicht, eine saubere Bilanz und G&V zu ermöglichen, sondern die aktuellen Daten für Unternehmensführung/Controlling und Planung zu liefern. Dies geschieht über eine integrierte Finanzplanung mit dem Soll-Ist-Vergleich, der Plan-G&V, dem Plan-Liquiditätsplan und der integrierten Plan-Bilanz (aktuell). Schlussendlich werden Ihnen alle Daten und Fakten über die Grafik der Bilanzkennziffern dargestellt. Wir haben also gemeinsam Ihre Unternehmung im Blick und erfüllen damit u. a. den § 43 GmbHG!

 

Die entsprechenden Handlungsempfehlungen aus dem Quick-Check die nahe Vergangenheit aufzubereiten. Diese Aufarbeitung wird uns helfen, mögliche Versäuminisse und deren aktuellen Folgen zu erkennen. Aus der integrierten Finanzplanung sind wir in der Lage, gemeinsam mit Ihnen die Zukunft Ihres Unternehmens zu beschreiben. Dabei werden alle Vorgänge und Geschäftsvorfälle des Unternehmens von uns in ihrer Gesamtheit abgebildet. Die Planung beinhaltet u. a. die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz, den Liquiditätsplan, die Cashflow-Rechnung usw. . Bei der genutzten Software handelt es sich nicht um eine ´selbstgebastelte Exceleinheit´ die möglicherweise eine fehlerhafte Kommunikation zwischen G&V- Entwicklung und der Bilanz provoziert oder gar der Kapitalflussrechnung, sondern um eine recht hochwertige Softwareeinheit, die auch mit Know-How bedient werden muss! 

 

Ziel der integrierten Finanzplanung ist es, Transparenz zu gewinnen und eine interne Budgetierung aufzusetzen, um so den Grundstein für die zielgerichtete Führung und Steuerung Ihres Unternehmens zu legen. Ein sinnvoller Nebeneffekt: Eine belastbare Planung ist eine wesentliche Voraussetzung, um das Unternehmensrating zu verbessern und damit die Fremdkapitalkosten zu senken. 


Über die Abbildung von Szenarien und den Vergleich unterschiedlicher Optionen können Sie darüber hinaus Ihr Unternehmen auf unterschiedliche externe Entwicklungen – ob im Markt oder durch Umwelteinflüsse – wirksam vorbereiten. Gemeinsam mit Ihnen decken wir Chancen und Risiken in der Geschäftsentwicklung auf und ermöglichen Ihnen eine erfolgreiche Unternehmensführung mit Perspektiven.


Mit Unterstützung der oben erwähnten Aufgaben, wären Sie im Sinne der Risikofrüherkennung (Prophylaxe) für die Zukunft gewappnet.


Die Einzelheiten der möglichen Vorgehensweise zwischen Ihrer Unternehmung und uns finden Sie u.a. über diesen Link.


Im Fazit könnte man meinen, das Ihr Steuerberater diese Aufgaben auch erstellt. Da muss man sich die Frage stellen, ob er die Zeit hat, sich ganz individuell um die Planung der Zukunft für Ihre Unternehmung zu kümmern? Bedenken Sie, Ihr Steuerberater ist nicht der Unternehmer Ihres Unternehmens! Sie sind für Ihre Unternehmung und auch für Ihre individuelle Planung Ihrer Unternehmung verantwortlich; nicht Ihr Steuerberater!

 
 
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