Ziel ist es, Krisen möglichst früh zu erkennen, um mit präventiven Restrukturierungsmaßnahmen existenzgefährdenden Verschärfungen vorzubeugen.
Unternehmenskrisen entstehen in der Regel nicht über Nacht. Vielmehr entwickeln sich Krisen schleichend.
Alarmsignale und Warnhinweise werden über einen längeren Zeitraum nicht erkannt oder negiert. Wenn diese in das Bewusstsein geraten, wird ein professionelles und konsequentes Krisenmanagement häufig erst zeitverzögert eingeleitet.
Völlig unabhängig, jedoch zeitgleich zur Pandemie hat der Gesetzgeber in § 1 StaRUG die Anforderungen an die Geschäftsführung deutlich unterstrichen.
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) Teil 1 § 1.
Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können…
Fortlaufende Überwachung
• Eine jährliche Darstellung im Jahresabschluss wird
nicht ausreichen.
fährdenden Risiken des Unternehmens.
• Planung der Unternehmensentwicklung auf mind.
24 Monate hinaus, um die in der Zukunft liegenden
Bestandsrisken zu erkennen.
Bestandsgefährdende Entwicklung
Die höchste Form der Bestandsgefährdung im Sinne des Gesetzgebers ist die Illiquidität eines Unternehmens im Sinne:
• Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 19 InsO
(Planungshorizont 24 Monate).
• Überschuldung nach § 18 InsO
(Planungshorizont 12 Monate).
• Eingetretener Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO
• Bei der bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit
nach § 17 InsO und/oder der Überschuldung nach
§18 InsO muss die Geschäftsführung Maßnahmen
gemäß der Insolvenzordnung ergreifen.
Der IDW-Standard „Anforderungen an Sanierungs-konzepte (IDW S 6)“ beschreibt sechs Krisenstadien, die in aller Regel nicht unabhängig voneinander sind, sondern aufeinander aufbauen. Krisen werden oft zu spät erkannt und Gegenmaßnahmen und zu spät eingeleitet. Dies gefährdet den Sanierungserfolg, und infolgedessen kommt es regelmäßig zu einem Verlust von Vermögenswerten und Arbeitsplätzen.
✔︎ Um die anfängliche Unterstützung anzubieten, wird auf
den Quick-Check verwiesen.
✔︎ Um die folgende Unterstützung anzubieten, wird
auf die Folgearbeiten des anfänglichen Quick-
Checks verwiesen.