Thomas Teske I Finplan-Beratung
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RESTRUKTURIERUNGSBERATUNG - SANIERUNG  

Thomas Teske  I  FINPLAN-BERATUNG 

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer im Handwerk, in den Dienstleistungsbranchen und ähnlichen Bereichen erkennen zunehmend die Bedeutung der Krisenfrüherkennung, insbesondere auch durch Fachmedienhinweise.

 

Eine beispielhafte Ausgangslage aus dem ´Leben´…:


  • nehmen wir an, Sie erkennen bei dem notwendigen Rechnungsausgleich Ihrer Kunden, einen verzögerten Zahlungseingang in Folge,
  • nehmen wir weiterhin an, das sich möglicherweise Ihre KK-Linie bei Ihrer Hausbank weiter ausweitet, 
  • vielleicht bittet Ihre Bank bereits zu einem Gespräch, 
  • parallel stehen aber die Zahlungen an die Sozialversicherung an, 
  • sowie eine mögliche Vorauszahlung diverser Steuerarten…, 
  • weiterhin sind auch die Tilgungseinheit der früheren Coronahilfen bei den Banken fällig?!


Fazit: die aktuelle Liquidität ist belastet. Ihre Unternehmung befindet sich in Schwierigkeiten.


Sie merken, ein Szenario, das sich für einige Mittelständler zu einem Thema ausweiten kann, das erforderliche und zeitnahe Reaktionen hervorrufen sollte. Es ist eine schnelle und pragmatische Reaktion gefragt. 

Sie möchten keine langen Diskussionen, sondern eine zeitnahe, praktische Unterstützung? Kontaktieren Sie uns!

Immerhin steht das Thema drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)  im Raume.

Der o.e. Pragmatismus liegt u.a. darin, das zunächst sehr zeitnah erkannt werden muss, ob eine Zahlungsstockung der betroffenen Unternehmung vorliegt oder doch eine mögliche Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsstockungen können in der Praxis durch unerwartete Forderungsausfälle oder zeitlich verzögerte Zahlungseingänge von Kunden verursacht werden.

Die Abgrenzung der Zahlungsstockung zur Illiquidität soll verhindern, dass dem Grunde nach gesunde Schuldner (Unternehmen) in ein Insolvenzverfahren getrieben werden.

Klärung der Begrifflichkeiten

Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdig Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.

Eine Zahlungsunfähigkeit wird durch eine Liquiditätslücke des Schuldners mit 10% definiert; will heißen, das nach der Recht-sprechung des BGH der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit widerlegbar vermutet wird, wenn der Schuldner innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nicht in der Lage ist, 90% der fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Der BGH hat somit die folgende Beweislastregel entwickelt. Liegt eine liquiditätsmäßige Unterdeckung von weniger als 10% vor, kann dennoch Zahlungsunfähigkeit unterstellt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die diesen Standpunkt stützen. Ein solcher Umstand kann insbesondere auf Tatsachen geründete Erwartung sein, das sich der bisherige Niedergang des Schuldnerunternehmens fortsetzen wird.
Beträgt die liquiditätsmäßige Unterdeckung 10% und mehr, müssen umgekehrt für die Annahme der Zahlungsfähigkeit entsprechende Indizien vorgetragen und bewiesen werden. Dazu ist die Benennung konkreter Umstände erforderlich, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass die bestehende Liquiditätslücke zwar nicht innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis drei Wochen, jedoch in überschaubarerer Zeit beseitigt werden können.

Der Stichtagsbezogene Finanzstatus ist das MIttel erster Wahl. 

Im Rahmen des Finanzstatus (auch Liquiditätsstatus oder Liquiditätsbilanz genannt) wird die stichtagsbezogene Liquiditätsüber-/Unterdeckung ermittelt, indem die verfügbaren liquiden Finanzmitteln den fälligen Verbindlichkeiten gegenüber gestellt werden. 

Merke : im Finanzstatus sind nur die am Stichtag tatsächlich vorhandenen und verfügbaren liquiden Mittel zu berücksichtigen. Fällige Forderungen (sofern einbringlich) sind nicht im Liquiditätsstatus, sondern im Finanzplan zu berücksichtigen. Ferner sind alle fälligen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob diese durch Mahnung eingefordert worden sind. Ausreichend ist, dass der Gläubiger die Zahlung verlangen kann.

Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie ergänzend unter dem Link.

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ergänzende Leistungsangebote 

01_____ der Quick-Check


Die Finanzen im Blick zu behalten und das Geschäftsmodell zielgerichtet anzupassen gehört zu den Grundlagen eines jeden Unternehmens.

Die kontinuierliche Überwachung der Finanzen und die zielgerichtete Anpassung des Geschäftsmodells sind essenzielle Grundpfeiler jedes erfolgreichen Unternehmens.Wir unterstützen Sie dabei, einen klaren Blick auf Ihre Finanzsituation zu behalten und Ihr Geschäftsmodell gezielt an die sich verändernden Marktbedingungen anzupassen. 


Hierbei hilft uns anfänglich der Quick-Check!


Zweck des Quick-Checks ist es, die grundsätzliche Lage der Unternehmung zu beurteilen.


Die wesentlichen Inhalte wären u.a. die Darstellung und Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage. 

Das Ergebnis wird in der Lagebeurteilung zusammengefasst. Aus der Lagebeurteilung werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.


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02 _____ die Finanzplanung


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Eine effektive Finanzplanung für Ihre Unternehmung ist entscheidend für den nachhaltigen Erfolg. Wir biete Ihnen professionelle Unterstützung, um Ihre Finanzen strategisch zu planen und zu optimieren. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und langfristige Stabilität zu gewährleisten.

 

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03 _____ die Sanierungsmoderation


Was ist eingentlich eine  Sanierungsmoderation nach StaRUG? Was beinhaltet diese?


Was verbirgt sich eigentlich hinter einer Sanierungsmoderation gemäß StaRUG? Welche Aspekte umfasst sie? Wir bieten Ihnen eine umfassende Erläuterung und klären Sie über die Inhalte dieser Sanierungsmoderation nach dem StaRUG auf

  


 


 


Wir greifen auf eine umfangreiche Erfahrung im Bereich der Beratung, Krisenfrüherkennung und /oder die Sanierungsmoderation zurück.

Wir freuen uns darauf, für Sie tätig zu werden!





 
 
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