Risikofrühwarnsystem
Frühwarnindikatoren gemäß der
EU-Richtlinie zum präventiven
Restrukturierungsrahmen; z.B. Vermeidung der Überschuldung
Die Bedeutung der Krisenfrüherkennung
In der heutigen dynamischen Geschäftswelt kann eine Krisensituation unerwartet eintreffen. Wenn Ihr Steuerberater Ihnen einen nicht optimalen Jahresabschluss präsentiert, kann dies ein erster Hinweis auf potenzielle Krisenarten sein. Die rechtzeitige Identifikation von Krisen erlaubt es, alternative Strategien zu entwickeln und bestehende Strukturen zu optimieren.
Herausforderung und Chance
Eine eingetretene Krisensituation sollte als Chance betrachtet werden, veraltete Strukturen aufzubrechen und neu zu gestalten. Ereignisse wie die Corona-Pandemie haben Unternehmen stark beeinflusst, und eine fehlende kontinuierliche Finanzplanung kann schleichend zu einer Krise führen. Ein solcher Zustand könnte drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO oder Überschuldung nach § 19 InsO bedeuten.
Essentielle Finanzplanung
Ihr Steuerberater ist nicht primär für Ihre Finanzplanung verantwortlich. Die Aufgabe des Steuerberaters besteht darin, vergangene Zahlen, Daten und Fakten aufzubereiten, um betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Bilanzen zu erstellen. Eine effektive, laufende Finanzplanung umfasst jedoch die kurz-, mittel- und langfristige Planung von Liquidität und Finanzen, was entscheidend zur Erkennung eines möglichen Insolvenztatbestandes beiträgt.
Verantwortung der Unternehmensführung
Die Implementierung einer durchdachten Finanzplanung gehört zu den wesentlichen Kontrollaufgaben der Führung eines Unternehmens. Nur durch kontinuierliche Planung und Analyse kann rechtzeitig erkannt werden, ob ein Insolvenztatbestand erfüllt ist. Dabei spielt der Überblick über den Cashflow und mögliche Liquiditätslücken eine wesentliche Rolle.
Working Capital Management: Ein Schlüssel zum Erfolg
Effektives Management des Working Capital ist unerlässlich, um Liquiditätslücken und potenzielle finanzielle Engpässe zu verhindern. Eine solide Strategie in diesem Bereich kann die Zahlungsstockung vermeiden und die Zahlungsmoral stärken. Eine fundierte Liquiditätsplanung garantiert, dass Zahlungsziele eingehalten werden und die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens langfristig gesichert wird.
Notwendigkeit und Aufbau eines Frühwarn-
systems für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen (im Folgenden: RLprävRR) fordert in Artikel 3 die Bereitstellung von Frühwarnsystemen
Ziel ist es, Krisen möglichst früh zu erkennen, um mit präventiven Restrukturierungsmaßnahmen einer Liquiditätslücke und damit existenzgefährdenden Verschärfungen vorzubeugen. Unternehmenskrisen entstehen in der Regel nicht über Nacht. Vielmehr entwickeln sich diese Krisen schleichend und können sich negativ auf den Cashflow auswirken.
Alarmsignale und Warnhinweise werden über einen längeren Zeitraum nicht erkannt oder negiert, was den Cashflow gefährden kann. Sobald diese in das Bewusstsein geraten, wird ein professionelles und konsequentes Krisenmanagement häufig erst zeitverzögert eingeleitet. Unabhängig von der Pandemie hat der Gesetzgeber in § 1 StaRUG die Anforderungen an die Geschäftsführung für das Management von Working Capital deutlich unterstrichen.
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) Teil 1 § 1.
Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können…
Fortlaufende Überwachung
• Eine jährliche Darstellung im Jahresabschluss wird
nicht ausreichen.
• Erfassung und Bewertung der bestandsge-
fährdenden Risiken des Unternehmens.
• Planung der Unternehmensentwicklung auf mind.
24 Monate hinaus, um die in der Zukunft liegenden
Bestandsrisken zu erkennen.
✔︎ Um die Unterstützung anzubieten, wird auf die Arbeiten des anfänglichen Quick-Checks verwiesen; damit hoffentlich rechtzeitig Unternehmenskrisen erkannt werden.
Bestandsgefährdende Entwicklung
Die höchste Form der Bestandsgefährdung im Sinne des Gesetzgebers ist die Illiquidität eines Unternehmens im Sinne:
• Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 19 InsO
(Planungshorizont 24 Monate).
• Überschuldung nach § 18 InsO
(Planungshorizont 12 Monate).
• Eingetretener Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO
• Bei der bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit
nach § 17 InsO und/oder der Überschuldung nach
§18 InsO muss die Geschäftsführung Maßnahmen
gemäß der Insolvenzordnung ergreifen.
Sollte dennoch in eine Bestandsgefährdung erkannt werden, dann ist hier ein interdiziplinäres Vorgehen anzuraten. Je nach Status der betroffenen Unternehmung wird nach dem u.a. Schema die weitere, sinnvolle, Vorgehenweise mit den Verantwortlichen diskutiert.
Quelle: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Der IDW-Standard „Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6)“ beschreibt sechs Krisenstadien, die in aller Regel nicht unabhängig voneinander sind, sondern aufeinander aufbauen. Krisen werden oft zu spät erkannt und Gegenmaßnahmen und zu spät eingeleitet. Dies gefährdet den Sanierungserfolg, und infolgedessen kommt es regelmäßig zu einem Verlust von Vermögenswerten und Arbeitsplätzen.
✔︎ Um die anfängliche Unterstützung anzubieten, wird auf den Quick-Check verwiesen. Probieren Sie es aus!