Thomas Teske I Finplan-Beratung
UNABHÄNGIG - INTERDISZIPLINÄR - VERBUNDEN
 

RESTRUKTURIERUNG -/ SANIERUNG

Thomas Teske I FINPLAN-BERATUNG

 Unternehmer aus dem Handwerk und Dienstleistungssektoren erkennen zunehmend die Wichtigkeit der Krisenfrüherkennung, unterstützt von Fachmedien.


 

Ein realistisches Beispiel aus der Praxis…:
• Angenommen, Sie bemerken bei der Rechnungsausgleich Ihrer Kunden einen verzögerten Zahlungseingang,
• nehmen wir weiter an, dass Ihre KK-Linie bei der Hausbank möglicherweise wächst,
• vielleicht hat Ihre Bank bereits ein Gespräch angefordert,
• parallel dazu stehen die Zahlungen an die Sozialversicherungen an, die derzeit eine Herausforderung

  darstellen,

• ebenso wie mögliche Vorauszahlungen diverser Steuerarten,
• zudem werden Tilgungen der Coronahilfen bei den Banken fällig?!

Fazit: Ihre aktuelle Liquidität ist strapaziert. Ihr Unternehmen steht vor Schwierigkeiten mit potenziellen Liquiditätslücken.

Für einige Mittelständler kann ein solches Szenario zu einem bedeutenden Thema werden, welches schnelle Reaktionen erfordert. Eine rasche und pragmatische Lösung ist notwendig. 

Suchen Sie nach praktischer und zügiger Unterstützung ohne lange Diskussionen?
Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Beratung zur Überwindung Ihrer Herausforderungen!

Schließlich steht die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Insolvenz (§ 17 InsO) im Raum.
Unser Ansatz ist es, sehr zeitnah zu erkennen, ob eine Zahlungsstockung oder potenzielle Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Unternehmung besteht. Solche Stockungen können durch unvorhergesehene Ereignisse oder Probleme im working capital entstehen. Eine detaillierte Analyse des cashflow-Managements und möglicher Liquiditätslücken ist essenziell, um geeignete Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen und die Unternehmenszukunft zu sichern.

 

Klärung der Begrifflichkeiten


Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdig Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.


Eine Zahlungsunfähigkeit wird durch eine Liquiditätslücke des Schuldners mit 10% definiert; will heißen, das nach der Recht-sprechung des BGH der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit widerlegbar vermutet wird, wenn der Schuldner innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nicht in der Lage ist, 90% der fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.


Der BGH hat somit die folgende Beweislastregel entwickelt. Liegt eine liquiditätsmäßige Unterdeckung von weniger als 10% vor, kann dennoch Zahlungsunfähigkeit unterstellt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die diesen Standpunkt stützen. Ein solcher Umstand kann insbesondere auf Tatsachen geründete Erwartung sein, das sich der bisherige Niedergang des Schuldnerunternehmens fortsetzen wird.


Beträgt die liquiditätsmäßige Unterdeckung 10% und mehr, müssen umgekehrt für die Annahme der Zahlungsfähigkeit entsprechende Indizien vorgetragen und bewiesen werden. Dazu ist die Benennung konkreter Umstände erforderlich, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass die bestehende Liquiditätslücke zwar nicht innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis drei Wochen, jedoch in überschaubarerer Zeit beseitigt werden können.


Der Stichtagsbezogene Finanzstatus ist das MIttel erster Wahl.


Im Rahmen des Finanzstatus (auch Liquiditätsstatus oder Liquiditätsbilanz genannt) wird die stichtagsbezogene Liquiditätsüber-/Unterdeckung ermittelt, indem die verfügbaren liquiden Finanzmitteln den fälligen Verbindlichkeiten gegenüber gestellt werden.


Merke : im Finanzstatus sind nur die am Stichtag tatsächlich vorhandenen und verfügbaren liquiden Mittel zu berücksichtigen. Fällige Forderungen (sofern einbringlich) sind nicht im Liquiditätsstatus, sondern im Finanzplan zu berücksichtigen. Ferner sind alle fälligen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob diese durch Mahnung eingefordert worden sind. Ausreichend ist, dass der Gläubiger die Zahlung verlangen kann.


Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie ergänzend unter dem Link.


Sie möchten keine langen Diskussionen, sondern eine zeitnahe, praktische Unterstützung? Kontaktieren Sie uns! Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren oder einen Beratungstermin vereinbaren? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen kennenzulernen.

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ergänzende Leistungsangebote 

01_____ der Quick-Check


Die Finanzen im Blick zu behalten und das Geschäftsmodell zielgerichtet anzupassen gehört zu den Grundlagen eines jeden Unternehmens.

Die kontinuierliche Überwachung der Finanzen und die zielgerichtete Anpassung des Geschäftsmodells sind essenzielle Grundpfeiler jedes erfolgreichen Unternehmens.Wir unterstützen Sie dabei, einen klaren Blick auf Ihre Finanzsituation zu behalten und Ihr Geschäftsmodell gezielt an die sich verändernden Marktbedingungen anzupassen. 


Hierbei hilft uns anfänglich der Quick-Check!


Zweck des Quick-Checks ist es, die grundsätzliche Lage der Unternehmung zu beurteilen.


Die wesentlichen Inhalte wären u.a. die Darstellung und Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage. 

Das Ergebnis wird in der Lagebeurteilung zusammengefasst. Aus der Lagebeurteilung werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.


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02 _____ die Finanzplanung


die Finanzplanung

Eine effektive Finanzplanung für Ihre Unternehmung ist entscheidend für den nachhaltigen Erfolg. Wir biete Ihnen professionelle Unterstützung, um Ihre Finanzen strategisch zu planen und zu optimieren. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und langfristige Stabilität zu gewährleisten.

 

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03 _____ die Sanierungsmoderation


Was ist eingentlich eine  Sanierungsmoderation nach StaRUG? Was beinhaltet diese?


Was verbirgt sich eigentlich hinter einer Sanierungsmoderation gemäß StaRUG? Welche Aspekte umfasst sie? Wir bieten Ihnen eine umfassende Erläuterung und klären Sie über die Inhalte dieser Sanierungsmoderation nach dem StaRUG auf

  


 


 


Wir greifen auf eine umfangreiche Erfahrung im Bereich der Beratung, Krisenfrüherkennung und /oder die Sanierungsmoderation zurück.

Wir freuen uns darauf, für Sie tätig zu werden!





 
 
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