Thomas Teske I Finplan-Beratung
UNABHÄNGIG - INTERDISZIPLINÄR - VERBUNDEN
 



Nützliche Services für Sie



Ausgehend von dem anfänglichen Quick-Check, werden weitere Leistungen angeboten:






     der 360-Grad-Blick


  Existenzerweiterung 

    Planrechnungen

      - Soll-Ist-Vergleich

      - Finanzstatus/Finanzplanung


   Vermeiden Sie die Liquiditätsfalle.

      


 


 

Existenzgründung- /Erweiterung; die besondere Herausforderung

Die Beauftragung eines Steuerberaters zur Erstellung eines Businessplans wirft sofort die Frage auf, ob dies mit seinem Kerngeschäft vereinbar ist.


Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass auch der Steuerberater für seine Dienstleistungen entlohnt werden muss – staatliche Zuschüsse sind nicht vorgesehen.

Die Erstellung eines umfassenden Businessplans erfordert eine logische und realistische Dar-stellung verschiedener Aspekte, sowohl auf monatlicher als auch auf jährlicher Basis:

  • Umsatz- und Kostenplanung,
  • Berechnung des Rohertrags sowie Zins- und Tilgungspläne,
  • Investitions- und Kapitalbedarfsplanung,
  • Liquiditätsplanung und weitere finanzielle Prognosen.

Diese umfangreichen Planungsarbeiten sind von entscheidender Bedeutung und müssen sorgfältig durchgeführt werden, insbesondere da Finanzierungsinstitute wie die Bürgschaftsbank eine gründliche Prüfung durchführen. Eine mögliche Bürgschaft von 50 bis 80 Prozent des Ausfallrisikos mit einem Höchstbetrag von 2,0 Millionen Euro wird hier angeboten. Daher ist es wichtig, die erforderlichen Unterlagen und Informationen korrekt und verständlich zu kommunizieren.

Der technische Teil des Businessplans, der beispielsweise eine Executive Summary und detaillierte Beschreibungen der geplanten Unternehmensziele, der Geschäftsidee sowie der Alleinstellungsmerkmale umfasst, ist ebenfalls von großer Bedeutung und erfordert eine sorgfältige Ausarbeitung.

Unsere Dienstleistungen umfassen auch die interaktive Erstellung von Charts, insbesondere für die Erläuterung der Bilanz- und Kostenstruktur sowie für Break-even-Analysen, um die Präsentation der Geschäftspläne innovativ und verständlich zu gestalten.

Des Weiteren unterstützen wir Sie aktiv bei der Suche nach potenziellen Finanzierungspartnern und begleiten Sie bei Bankgesprächen, wobei wir alle verfügbaren Programme zur Förderung der Selbstständigkeit nutzen.

 

 


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Finanzplanung für den Mittelstand... ?!


Eine solide Finanzplanung ist unerlässlich für jedes Unternehmen.

Dazu gehören Planrechnungen, Soll-Ist-Vergleiche, der Finanzstatus und die umfassende Finanzplanung.

Es ist allgemein bekannt, dass Buchhaltungsdaten oft betriebswirtschaftlich aufbereitet werden müssen, um aussagekräftige Analysen zu ermöglichen. Dies umfasst die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten, die Bereinigung nicht betriebsnotwendiger Bilanz- und GuV-Positionen sowie die Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten.

Unsere Dienstleistungen bieten eine umfassende Bereinigung und Abbildung dieser wichtigen Positionen mithilfe intelligenter Software. Wir unterstützen bei der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzplanung sowie bei der Liquiditätsplanung, um rechtzeitig Risiken zu erkennen und bei Bedarf Maßnahmen zur Bewertung und Sanierung einzuleiten.

Es stellt sich die Frage, ob es im Rahmen der Aufgaben eines Steuerberaters liegt, diese Art von Unternehmensberatung durchzuführen. Insbesondere in Hinblick auf die Haftung und Hinweispflicht des Steuerberaters ist eine sorgfältige Berücksichtigung erforderlich.

Das BGH-Urteil vom 26.01.2017 (IX ZR 285/14) verdeutlicht die Haftung des Steuerberaters bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der laufenden Beratung. 

Der Steuerberater muss den Mandanten warnen, wenn ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf eine Insolvenzgefahr hinweist.


In der aktuellen Rechtsprechung ist zu prüfen, ob der Ansatz von Going-Concern-Werten gerechtfertigt ist und ob die Geschäftsführung ihrer insolvenzrechtlichen Prüfpflicht nachkommt. Der Steuerberater hat die Pflicht, auf diese Aspekte hinzuweisen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu empfehlen.

Die rechtlichen Anforderungen haben sich geändert, und Schweigen gilt nicht mehr als unschädlich. Steuerberater sind verpflichtet, ihre Mandanten über mögliche Risiken aufzuklären, um Haftungsfallen zu vermeiden.




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Vermeiden Sie die Liquiditätsfalle.


In Zeiten wirtschaftlicher Instabilität ist ausreichende Liquidität für Unternehmen entscheidend, um den Herausforderungen von Konjunktureinbrüchen, Kriegen und anderen Krisen standzuhalten.


Selbst stabilere Unternehmen können ins Wanken geraten, wenn die finanziellen Mittel knapp werden. In solchen Phasen zeigen Unternehmen oft eine verminderte Investitionsbereitschaft.

Investitionsentscheidungen werden verschoben oder sogar ganz ausgesetzt. Durch Unterbrechungen in den Lieferketten steigt der Bedarf an Lagerhaltung, um die Auftragsabwicklung sicherzustellen. 

Doch diese Maßnahme ist kostspielig und bindet Liquidität. Hinzu kommt, dass eine hohe Inflation die Investitionsbereitschaft weiter dämpft. In einigen Branchen sinkt die Nachfrage, während der Wettbewerb zunimmt. Trotz steigender Kosten bleiben die Preise dort entweder stabil oder fallen sogar. Eine Anpassung der Preise gestaltet sich schwierig.


Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen, Liquidität zu schaffen und finanzielle Spielräume zu gewinnen. So können Projekte vorfinanziert und Investitionen in die Zukunft getätigt werden, selbst in herausfordernden wirtschaftlichen Zeiten.

 


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