Hier setzt unser Engagement ein; denn Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Krisenfrüherkennungssysteme zu implementieren. Diese Verpflichtung gilt seit dem 01.01.21 unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens und auch unabhängig davon, ob eine Krisensituation eventuell schon besteht, s. StaRUG § 1
Ein anfänglicher Quick-Check ist finanziell vertretbar und ist zeitnah für die betroffenen Unternehmung ausgeführt. Der Quick-Check dient allein der Unterrichtung der Organe der Gesellschaft. Im Rahmen der Vergangenheitsanalyse wird die Historie unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aufbereitet. Ziel ist es, die Vermögens-, Schulden- und Ertragslage vor dem Hintergrund des eigentlichen Unternehmenszwecks so realistisch wie möglich abzubilden. Das Ergebnis wird in der Lagebeurteilung zusammengefasst. Aus der Lagebeurteilung werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Nachhaltigkeit/Sustainability oder der Aufbau eines Frühwarn-