Thomas Teske I Finplan-Beratung
UNABHÄNGIG - INTERDISZIPLINÄR - VERBUNDEN
 

Unternehmen
Vertrauen und Kompetenz

Die umfänglichen Tätigkeitsfelder der Unternehmung folgen vier Leitlinien:


 Wettbewerbs- und Renditefähigkeit, Flexibilität, Qualität, Transparenz.

-Das Weltbild, unabhängig und frei von der Einflussnahme Dritter-, 

bildet das Fundament der Dienstleistung dieser Unternehmung und des Inhabers, Thomas Teske. 

Eine Strategie, die aktiv kaufmännsich geprägt ist und verschiedene Dienstleistungseinheiten, miteinander verknüpft und berücksichtigt.


Hier setzt unser Engagement ein; denn Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Krisenfrüherkennungssysteme zu implementieren. Diese Verpflichtung gilt seit dem 01.01.21 unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens und auch unabhängig davon, ob eine Krisensituation eventuell schon besteht, s. StaRUG § 1


Ein anfänglicher Quick-Check ist finanziell vertretbar und ist zeitnah für die betroffenen Unternehmung ausgeführt. Der Quick-Check dient allein der Unterrichtung der Organe der Gesellschaft. Im Rahmen der Vergangenheitsanalyse wird die Historie unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aufbereitet. Ziel ist es, die Vermögens-, Schulden- und Ertragslage vor dem Hintergrund des eigentlichen Unternehmenszwecks so realistisch wie möglich abzubilden. Das Ergebnis wird in der Lagebeurteilung zusammengefasst. Aus der Lagebeurteilung werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.


Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachpartnerinnen und -Partner werden die Themen der Zukunft, wie z. B. 

 Nachhaltigkeit/Sustainability oder der Aufbau eines Frühwarn-

systems für die betroffenen KMU umfänglich beraten und entsprechend unterstützt.



Nachhaltigkeit/Sustainability


Warum sollte man sich als Unternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen?


Aus Sicht von Iris Clasvogt-Zajusch ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit bzw. Sustainability unerlässlich.

Umwelt-, Sozial- und Unternehmensrisiken haben einen immer größer werdenden Einfluss auf Unternehmen.

Der Gesetzgeber - seitens der EU und unserer Regierung -  zwingt immer mehr Unternehmen auf direktem oder indirektem Wege dazu, sich mit Nachhaltigkeitsthemen auseinanderzusetzen.

Zu nennen sind Vorschriften wie CSR-RUG, künftig CSRD, EU-Taxonomie, EBA-Guidelines, Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz und weitere. 

Eine frühzeitige Implementierung der Nachhaltigkeitsvorgaben mindert Unternehmensrisiken deutlich, sichert das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben und verbessert spürbar die Wettbewerbssituation.





 

 

Notwendigkeit und Aufbau eines Frühwarnsystems für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
  

Die EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen (im Folgenden: RLprävRR) fordert in Artikel 3 die Bereitstellung von  Frühwarnsystemen.


Ziel ist es, Krisen möglichst früh zu erkennen, um mit präventiven Restrukturierungsmaßnahmen existenzgefährdenden Verschärfungen vorzubeugen.

 

Unternehmenskrisen entstehen in der Regel nicht über Nacht. Vielmehr entwickeln sich Krisen schleichend, Alarmsignale und Warnhinweise werden aber über einen längeren Zeitraum nicht erkannt oder negiert, und selbst wenn diese ins Bewusstsein geraten, wird ein professionelles und konsequentes Krisenmanagement häufig erst zeitverzögert eingeleitet.

Vergleichen Sie diese Situation mit der Entwicklung eines unglücklichen Gesundheitszustandes eines Zahnes. Spätestens vor Ihrem Zahnarzttermin erleiden Sie Schmerzen, die man mit einer entsprechenden Prophylaxe hätte vermeiden können!  

 

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