Unterstützung in der Krisenbewältigung
Durch gezielte Berechnungen der vorgefundenen Situation unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Beratung bei der Planung und Umsetzung von Krisenfrüherkennungsmaßnahmen sowie bei Sanierungsstrategien. Unser Ziel ist es, Ihre wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten, indem wir über das nötige Know-how und die notwendige Software zur Analyse und Absicherung Ihrer Liquidität verfügen. Damit können wir Ihnen fundierte Empfehlungen für eine langfristige finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens bieten.
Schlüssel zur betrieblichen Perspektive
Der Schlüssel zur Wahrung Ihrer betrieblichen Perspektiven liegt in der rechtzeitigen Krisenfrüherkennung. Hierbei ist die verschärfte Sichtweise des LG Aachen zu beachten. Wir konzentrieren unser Augenmerk auf die präzise Analyse Ihres Unternehmens, um die Liquidität, Liquiditätslücken und Working Capital zu sichern. So profitieren Sie von fundierten Empfehlungen für Ihre Liquiditätsplanung.
Krisenfrüherkennung als gesetzliche Pflicht und Chance
Geschäftsführer und Verantwortliche sind gesetzlich verpflichtet, Systeme zur Krisenfrüherkennung zu implementieren [s. StaRUG § 1]. Dies ist unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens. Die Sicherstellung eines stabilen Cashflow-Managements ist hierbei ein zentrales Element, um sich gegen unerwartete Zahlungsausfälle und Liquiditätsengpässe zu wappnen.
Liquiditätsmanagement – der Schlüssel zur Unternehmenssicherheit
Ein gesundes Liquiditätspolster ist essenziell für die wirtschaftliche Stabilität Ihres Unternehmens. Ziel der Beratung ist es, Liquiditätslücken frühzeitig zu erkennen und zu schließen. Dabei spielen Zahlungsziele und Zahlungsmoral Ihrer Geschäftspartner eine wichtige Rolle und werden in unsere Analyse integriert.
Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns:
Mögicher juristischer Fach-Beistand im Rahmen unseres interdisziplinäres Wirken
Sollten erkannte Ergebnisse dennoch zu einer Entscheidung zwingen, sich recht zeitnah Gedanken über StaRUG
(Stabilisierungs-Restrukturierungsrahmen) oder der ESUG ( Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) zu machen, so verfüge ich über das interdisziplinäre Wirken über ein umfängliches Portfolio von entsprechenden Fach-Juristen, die Ihr Projekt begleiten. Allerdings ist für Sie wichtig zu wissen, das Ihre Unternehmung nicht Zahlungsunfähig sein darf.
Liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, so ist Ihr Projekt auch hier nicht alleine. Auch für das Thema Regelinsolvenz verfüge ich über mein interdisziplinäre Wirken über ein umfängliches Portfolio von entsprechenden Fach-Juristen, die Ihr Projekt begleiten.
Für eine persönliche Beratung besuchen ich Sie in Ihrer Unternehmung. Sie kontaktieren mich bzw. telefonisch unter +49 2103 941 300 2. Lassen Sie uns gemeinsam für die finanzielle Gesundheit und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens sorgen.
Kontaktieren Sie mich für eine fundierte Beratung.
Sie möchten mehr über meine Dienstleistungen erfahren oder einen Beratungstermin vereinbaren? Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und freue mich darauf, Sie und Ihr Unternehmen kennenzulernen.
Thomas Teske – Ihr Partner für Stabilität und Wachstum.