Bei diesem Gespräch werden wir gemeinsam herausarbeiten, wie ein planvoller Umgang mit Risiken und verschiedenen externen Einflüssen realisiert werden kann.
seit dem 1. Januar 2021 ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft getreten.
Es ist umso wichtiger geworden, nach § 1 StaRUG die fortlaufende Risikofrüherkennung und ein frühzeitiges Krisenmanagement als Pflicht eines jeden Geschäftsleiters erkennbar zu leben bzw. umzusetzen. Mit einer umfassenden und professionellen Risikomanagementberatung sorgen Sie auch in Zukunft für maximalen unternehmerischen Erfolg.
Nach dieser "Bestandaufnahme" erhalten Sie zeitnah Ihr konkretes individuelles Angebot.
Mit diesem Angebot wird eingeschätzt, welche Beratung und Begleitung für Sie sinnvoll ist. Danach gehen wir zeitnah die einzelnen Arbeitsschritte gemeinsam an.
Sollten Sie sich mir nach der ersten Beratung weiter anvertrauen, so biete ich – bei zeitlich einschätzbaren Aufgaben – meine Leistungen auch für einen pauschalen Honorarsatz an. Alle beauftragten Aufgaben werden selbstverständlich transparent kommuniziert bzw. in einer schriftlichen Vereinbarung definiert.
Die Thomas-Teske Existenzgründer-Beratung:
Die Honorierung meiner umfangreichen Beratung wird von der IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH mit bis zu 1.600,- Euro bezuschusst! (Änderungen der Bezuschussung bleiben vorbehalten und richten sich nach den Angaben der IBP.)