Aufgabe des Quick-Checks ist es unter anderem, die Darstellung und Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage zu spiegeln.
Ein Beispiel des Inhalts
Als Grundlage zur Erstellung des Quick-Checks dienen im Besonderen die zur Verfügung gestellten Jahresabschlüsse sowie die Daten der laufenden Buchhaltung. Weitere benötigte Auskünfte werden durch den Auftraggeber und/oder durch von ihm benannte Bevollmächtigte erteilt.
Der Quick-Check dient allein der Unterrichtung der Organe der Gesellschaft.
Im Rahmen der Vergangenheitsanalyse wird die Historie unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aufbereitet. Ziel ist es, die Vermögens-, Schulden- und Ertragslage vor dem Hintergrund des eigentlichen Unternehmenszwecks so realistisch wie möglich abzubilden. Das Ergebnis wird in der Lagebeurteilung zusammengefasst. Aus der Lagebeurteilung werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.